Geschäftsordnung (GO) der Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V.
(Neufassung vom 07.03.2025)
§ 1 Aufgaben des Vorstandes
- 1.Vorsitzender
- Vertretung gemäß BGB
- Vertretungsaufgaben innerhalb des Vorstandes
- Repräsentanz bei Behörden, Verbänden, Vereinen etc.
- Vereinsorganisation
- Mitgliederverwaltung
- Öffentlichkeitsarbeit
- Leitung der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen
- Information der Mitglieder und des Vorstands über die Vereinsgeschäfte
- Pflege und Lagerung der Vereinsakten
- 2. Vorsitzender
- Vertretung gemäß BGB
- Vertretungsaufgaben innerhalb des Vorstands
- Zurzeit Betreuung der Homepage
- Schatzmeister
- Vertretung gemäß BGB
- Vertretungsaufgaben innerhalb des Vorstands
- Kassengeschäfte
- Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
- Einzug von Beiträgen und Umlagen
- Pflege und Lagerung der Kassenbelege sowie Vorlage der Belege zur Kassen-prüfung
- Kassenberichte an die Mitgliederversammlung
§ 2 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands
- Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von einem Vor-standsmitglied einberufen und geleitet wird. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Eine Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Die Einbe-rufung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
- Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwe-send sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entsteht kein Beschluss.
- Über die Vorstandssitzungen ist ein Beschlussprotokoll zu führen Das Protokoll soll den Vorstandsmitgliedern spätestens vier Wochen nach der Versammlung per E-Mail be-kannt gegeben werden.
§ 3 Finanzen
- Die MFG-S ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwen-dungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten bzw. erwarteten Er-trägen stehen.
- Die Mittel der MFG-S dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der MFG-S.
- Die MFG-S unterhält ein Girokonto. Zugriffsberechtigung haben die Vorstandsmitglie-der.
- Der Vorstand darf Ausgaben bis zu einer Obergrenze von 2000,-- € tätigen, ohne dass dafür ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
Arnsberg am 07.03.2025
Neufassung der Geschäftsordnung mit Beschluss der Hauptversammlung am 07.03.2025.