Geschäftsordnung (GO) der Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V.

(Neufassung vom 07.03.2025)


§ 1 Aufgaben des Vorstandes

  1. 1.Vorsitzender
     
    1. Vertretung gemäß BGB
    2. Vertretungsaufgaben innerhalb des Vorstandes
    3. Repräsentanz bei Behörden, Verbänden, Vereinen etc.
    4. Vereinsorganisation
    5. Mitgliederverwaltung
    6. Öffentlichkeitsarbeit
    7. Leitung der Mitgliederversammlung und der Vorstandssitzungen
    8. Information der Mitglieder und des Vorstands über die Vereinsgeschäfte
    9. Pflege und Lagerung der Vereinsakten
  2. 2. Vorsitzender
     
    1. Vertretung gemäß BGB
    2. Vertretungsaufgaben innerhalb des Vorstands
    3. Zurzeit Betreuung der Homepage
  3. Schatzmeister
     
    1. Vertretung gemäß BGB
    2. Vertretungsaufgaben innerhalb des Vorstands
    3. Kassengeschäfte
    4. Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
    5. Einzug von Beiträgen und Umlagen
    6. Pflege und Lagerung der Kassenbelege sowie Vorlage der Belege zur Kassen-prüfung
    7. Kassenberichte an die Mitgliederversammlung

§ 2 Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands

  1. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die von einem Vor-standsmitglied einberufen und geleitet wird. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Eine Tagesordnung braucht nicht angekündigt zu werden. Die Einbe-rufung kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
  2. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwe-send sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entsteht kein Beschluss.
  3. Über die Vorstandssitzungen ist ein Beschlussprotokoll zu führen Das Protokoll soll den Vorstandsmitgliedern spätestens vier Wochen nach der Versammlung per E-Mail be-kannt gegeben werden.

§ 3 Finanzen

  1. Die MFG-S ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwen-dungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erzielten bzw. erwarteten Er-trägen stehen.
  2. Die Mittel der MFG-S dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln der MFG-S.
  3. Die MFG-S unterhält ein Girokonto. Zugriffsberechtigung haben die Vorstandsmitglie-der.
  4. Der Vorstand darf Ausgaben bis zu einer Obergrenze von 2000,-- € tätigen, ohne dass dafür ein Beschluss der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

Arnsberg am 07.03.2025

Neufassung der Geschäftsordnung mit Beschluss der Hauptversammlung am 07.03.2025.

 


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