Beitragsordnung (BO) der Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V.
(Neufassung vom 07.03.2025)
§ 1 Arten der Mitgliedschaft
- Aktive Mitglieder
- Aktive Vereinsmitglieder nehmen am Flugbetrieb auf unserem Vereinsgelände und/oder am Hallenfliegen teil.
- Passive Mitglieder
- Passive Vereinsmitglieder nehmen nicht am Flugbetrieb teil.
- Passive Mitglieder zahlen einen verminderten Mitgliedsbeitrag.
- Passive Mitglieder können nicht Mitglied des Vorstands werden.
- Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung den Status wechseln und zum aktiven Mitglied werden und umgekehrt.
- Ehrenmitglieder
- Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient ge-macht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
- Mitglieder können dazu Vorschläge einreichen, die dem Vorstand 4 Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen müssen.
- Die Mitgliederversammlung beschließt die Ehrenmitgliedschaft mit absoluter Mehrheit der Mitgliederversammlung.
- Die Ehrenmitgliedschaft beginnt nach Mitteilung des Vorstandes an die jeweilige Person.
- Ehrenmitgliedern steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu.
- Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
- Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann die Mitgliederversammlung die Eh-renmitgliedschaft wieder aberkennen. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der Teilneh-mer der Mitgliederversammlung notwendig. Gegen die Entscheidung der Aberken-nung ist eine Berufung nicht zulässig.
- Tagesmitglieder
- Gastflieger erwerben eine Tagesmitgliedschaft. Alles weitere regelt die Flugordnung
§ 2 Beiträge
- Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und ihre Fällig-keit bestimmt die Mitgliederversammlung.
- Zur Aufnahme in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden. Diese wird erst nach Ende der Probemitgliedschaft fällig.
- Des Weiteren werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Der Jahresbeitrag ist bereits während der Probemitgliedschaft zu zahlen.
- Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden, wobei die Höhe einer Umlage das Dreifa-che des Jahresbeitrages nicht übersteigen darf.
- Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge, Gebühren und/oder Umlagen ganz oder teilweise erlassen.
- Der Einzug der Jahresbeiträge und der Umlagen erfolgt per SEPA-Lastschrift.
- Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend der Datenschutzordnung der MFG-S.
Arnsberg am 07.03.2025
Neufassung der Beitragsordnung mit Beschluss der Hauptversammlung am 07.03.2025.