Beitragsordnung (BO) der Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V.

(Neufassung vom 07.03.2025)


§ 1 Arten der Mitgliedschaft

  1. Aktive Mitglieder
     
    1. Aktive Vereinsmitglieder nehmen am Flugbetrieb auf unserem Vereinsgelände und/oder am Hallenfliegen teil.
  2. Passive Mitglieder
     
    1. Passive Vereinsmitglieder nehmen nicht am Flugbetrieb teil.
    2. Passive Mitglieder zahlen einen verminderten Mitgliedsbeitrag.
    3. Passive Mitglieder können nicht Mitglied des Vorstands werden.
    4. Sie können jederzeit durch schriftliche Erklärung den Status wechseln und zum aktiven Mitglied werden und umgekehrt.
  3. Ehrenmitglieder
     
    1. Personen, die sich in außergewöhnlichem Maße um den Verein verdient ge-macht haben, können zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
    2. Mitglieder können dazu Vorschläge einreichen, die dem Vorstand 4 Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung vorliegen müssen.
    3. Die Mitgliederversammlung beschließt die Ehrenmitgliedschaft mit absoluter Mehrheit der Mitgliederversammlung.
    4. Die Ehrenmitgliedschaft beginnt nach Mitteilung des Vorstandes an die jeweilige Person.
    5. Ehrenmitgliedern steht ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung zu.
    6. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
    7. Auf begründeten Antrag eines Mitglieds kann die Mitgliederversammlung die Eh-renmitgliedschaft wieder aberkennen. Dazu ist eine Zweidrittelmehrheit der Teilneh-mer der Mitgliederversammlung notwendig. Gegen die Entscheidung der Aberken-nung ist eine Berufung nicht zulässig.
  4. Tagesmitglieder
     
    1. Gastflieger erwerben eine Tagesmitgliedschaft. Alles weitere regelt die Flugordnung

§ 2 Beiträge

  1. Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und ihre Fällig-keit bestimmt die Mitgliederversammlung.
  2. Zur Aufnahme in den Verein kann eine Aufnahmegebühr erhoben werden. Diese wird erst nach Ende der Probemitgliedschaft fällig.
  3. Des Weiteren werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Der Jahresbeitrag ist bereits während der Probemitgliedschaft zu zahlen.
  4. Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden, wobei die Höhe einer Umlage das Dreifa-che des Jahresbeitrages nicht übersteigen darf.
  5. Der Vorstand kann in Einzelfällen Beiträge, Gebühren und/oder Umlagen ganz oder teilweise erlassen.
  6. Der Einzug der Jahresbeiträge und der Umlagen erfolgt per SEPA-Lastschrift.
  7. Die Datenverarbeitung erfolgt entsprechend der Datenschutzordnung der MFG-S.

 

Arnsberg am 07.03.2025

Neufassung der Beitragsordnung mit Beschluss der Hauptversammlung am 07.03.2025.

 


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