Datenschutzordnung (DSO) der Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V.
(Neufassung vom 07.03.2025)
- Zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben des Vereins Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V. werden im Verein unter Beachtung der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) in ihrer jeweils gültigen Fassung personenbezogene Daten von Vereinsmitgliedern digital gespeichert. Vorliegend handelt es sich um folgende personenbezogene Mitgliederdaten:
- Name
- Adresse
- Geburtsdatum
- Telefonnummer
- E-Mailadresse
- Bankverbindung
- Versicherung
- Kenntnisnachweis
- EU-Registrierungsnummer
- Die in (1 a-f) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a) DSGVO (Verarbeitung aufgrund Einwilligung).
- Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort.
- Der Vorstand gibt persönliche Daten der Mitglieder nur mit deren Einwilligung weiter.
- Im Zusammenhang mit seinem Modellflugbetrieb sowie sonstigen satzungsgemäßen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein Fotos seiner Mitglieder ggf. mit Namen im internen Bereich seiner Homepage. Im externen Bereich und bei Veröffentlichung in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien erfolgt dies nur mit Einwilligung der betroffenen Mitglieder.
- Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung der Satzung stimmen die Mitglieder der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in dem vorgenannten Ausmaß und Umfang zu. Eine anderweitige, über die Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben und Zwecke hinausgehende Datenverwendung ist dem Verein – abgesehen von einer ausdrücklichen Einwilligung – nur erlaubt, sofern er aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung, der Erfüllung eines Vertrages oder zur Wahrung berechtigter Interessen, sofern nicht die Interessen der betroffenen Personen überwiegen, hierzu verpflichtet ist. Ein Datenverkauf ist nicht statthaft.
- Für satzungsgemäße Aufgaben dürfen folgende Mitgliederdaten weitergegeben werden:
- Kontoführende Bank: Name, Vorname, Anschrift, IBAN
- DMFV (nur bei Mitgliedschaft und Versicherung über den Verein): Name, Vorname, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse
- Jedem Mitglied stehen im Rahmen der Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) folgende Rechte zu:
- Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
- Das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
- Das Recht auf Löschung / "Recht auf Vergessenwerden" (Art. 17 DSGVO)
- Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
- Das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO)
- Dazu gehört auch das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.
- Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr erforderlich ist. Daten, die einer gesetzlichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungspflicht unterliegen, werden für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht entsprechend Satz 1 gelöscht.
- Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.
- Die DSO ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der DSO ist die Mitgliederversammlung zuständig, die hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Die jeweils aktuelle DSO wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter der Rubrik "Datenschutzordnung" für alle Mitglieder verbindlich.
Arnsberg am 07.03.2025
Neufassung der Datenschutzordnung mit Beschluss der Hauptversammlung am 07.03.2025.