Flugordnung (FO) der Modellfluggemeinschaft Spreiberg e.V.
(Neufassung vom 07.03.2025)
§ 1 Allgemeine Regeln
- Für das Fliegen der Modelle und dem Zustand der damit verbundenen Technik ist jeder Pilot selbst verantwortlich.
- Jeder Modellpilot hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen nicht gefährdet oder gestört werden .
- Jeder ist verpflichtet, auf den Schutz der Natur und der Umwelt zu achten .
- Jugendliche unter 14 Jahren sowie Anfänger jedes Alters dürfen nur in Begleitung eines erwachsenen Vereinsmitglieds fliegen .
- Tagesmitglieder (Gastflieger) melden sich vor dem Fliegen bei einem Vereinsmitglied. Folgende Unterlagen sind vom Mitglied per Handy zu dokumentieren:
- Personalausweis.
- Nachweis einer Modellflug-Haftpflichtversicherung.
- wenn notwendig Kenntnisnachweis und EU-Registrierung.
- Nach dreimaligem Probefliegen soll eine Vereinsmitgliedschaft beantragt werden.
- Die Flugordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der Flugordnung ist die Mitgliederversammlung zuständig, die hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Die jeweils aktuelle Flugordnung wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter der Rubrik "Flugordnung" für alle Mitglieder verbindlich.
§ 2 Allgemeine Regeln Flugbetrieb
- Der Flugbetrieb findet im Rahmen der dem DMFV erteilten Luftfahrt-Bundesamt-Betriebsgenehmigung statt.
- Für den Betrieb von Flugmodellen ist eine Halter-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2.000.000,-- € notwendig.
- Es dürfen nur Modelle bis 12 kg Gewicht mit oder ohne E-Motoren geflogen werden.
- Ein Kenntnisnachweis wird notwendig, wenn ein Modell mit mehr als 2 kg Abfluggewicht geflogen wird oder eine Flughöhe von 120 m über Starthöhe überschritten werden soll.
- Für Modellflugpiloten in der EU besteht ab dem 1. Januar 2021 eine Registrierungspflicht. Jeder Modellflieger muss eine Registrierungs-Identnummer (e-ID) beantragen. Die Registrierungsnummer muss (am besten zusammen mit der Adresse sowie Telefonnummer) auf allen Flugmodellen mit einem Abfluggewicht über 250 Gramm und allen mit Kamera unabhängig vom Abfluggewicht angebracht sein.
- Ein Überfliegen von Piloten, Parkflächen und Zuschauern ist verboten.
- Die Start- und Landebahn ist frei zu halten. Starts und Landungen sind anzukündigen.
- Für die am Flugbetrieb teilnehmenden Piloten besteht Alkoholverbot. Es gilt die 0,0 Promille Grenze.
- Bei Unfällen ist der Vorsitzende unter Tel. 0171-215 91202 oder der 2. Vorsitzende unter 01573-4262048 oder der Schatzmeister unter 0170-6769666 und ggf. der Rettungsdienst unter 112 zu informieren.
- Reste von abgestürzten Flugmodellen sind sofort zu entfernen.
§ 3 Regeln für den Flugbetrieb auf dem Giesenberg
- Die Zufahrt erfolgt über die Beilstraße. Diese darf ab dem Schild „Durchfahrt verboten“ nur mit der Ausnahmegenehmigung befahren werden, die nach Aufnahme in den Verein vom Vorstand zugeschickt wird und mitzuführen ist.
- Auf Fußgänger und Radfahrer ist Rücksicht zu nehmen. Bei Begegnungen und in Kreuzungsbereichen muss Schritt gefahren werden!
- Parken nur auf der gemähten Fläche neben der Start- und Landepiste. Auf dem Zufahrtsweg ist Parken nicht erlaubt.
- Nach Absprache mit den Jagdpächtern kann von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang geflogen werden.
- Der manntragende Luftverkehr hat immer Vorrang. Ein Ausweichen muss immer nach unten erfolgen.
§ 4 Regeln für das Hallenfliegen
- Ein vom Vorstand beauftragtes Mitglied ist für das Auf- und Abschließen der Halle zuständig. .
- Die Halle darf nur mit hallentauglichen Schuhen betreten werden (keine dunklen oder abfärbenden Sohlen).
- Jeder Teilnehmer hat sich vor Flugbeginn unaufgefordert in die ausliegende Liste einzutragen. Mit dem Eintrag wird der Abschluss einer Halter-Haftpflichtversicherung nachgewiesen.
- Es werden abwechselnde Flugzeiten für Hubschrauber und Flächenmodelle festgelegt. Ein gleichzeitiger Betrieb von Hubschraubern und Flächenmodellen soll nicht erfolgen.
- Jeder ist verpflichtet, die Halle sauber zu halten und Abfälle etc. selbst zu entsorgen.
Neufassung der Flugordnung mit Beschluss der Hauptversammlung am 07.03.2025.